| Wichtig! | |
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Jedes
Mitglied ist verpflichtet, Veränderungsmeldungen zu seiner Person
und seines "personengebundenen" Antennenanschlusses in der
Geschäftsstelle
anzuzeigen.
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Helfen
Sie uns,
indem Sie im
Falle eines Neubezuges einer Wohnung in Ihrem Haus den neuen Mieter von
seiner Meldepflicht in der Geschäftsstelle bezüglich der Nutzung
des vorhandenen Kabelfernsehanschlusses informieren. |
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Dienstleistungen der GAG: - Beauftragung von Fachfirmen bei notwendigen Kabelumverlegungen - Vollservice bis zur Teilnehmeranschlussdose |
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| Störungsmeldungen | Veränderungsmeldungen |