Wichtige
Information für alle Mitglieder der Großantennengemeinschaft Burgstädt und
Nachbargemeinden
Der
Gesetzgeber hat seit 1998 mit der Änderung des Urheberrechts (§20b) geregelt,
dass die sogenannte Kabelweitersendung ein besonderes Verwertungsrecht des
Urhebers an Rundfunk- und Fernsehsendungen darstellt. Dem Urheber eines Werkes
steht das ausschließliche Recht zu, die Kabelweitersendung seiner Werke zu
erlauben oder zu untersagen.
In
den Folgejahren wurden daher auch die Betreiber von Breitbandkabelverteilanlagen
verpflichtet, eine eigene Urheberrechtsgebühr an die entsprechenden
Verwertungsgesellschaften zu zahlen.
Uns
ist es in den vergangenen Jahren gelungen, für die Übertragung der privaten
Kanäle durch den Abschluss eines Vertrages mit der VG Media zu vernünftigen
Preisen eine relative Rechtssicherheit zu erhalten.
Nunmehr
– und vielleicht haben Sie die Diskussionen in den Medien verfolgen können
– verlangt auch die GEMA von den Gemeinschaftsantennenanlagen unter Bezugnahme
auf die vom Gesetzgeber vorgenommene Änderung des Urheberrechtes eine Vergütung
für die Kabelweitersendung. Die GEMA fordert diese Gebühr auch rückwirkend ab
2003.
Nach
anwaltlicher Beratung mussten wir feststellen, dass die Forderungen der GEMA dem
Grunde nach zu Recht bestehen.
Wegen
dieser und der eingangs beschriebenen Kosten ist daher eine Anpassung des
Mitgliedsbeitrages erforderlich, um Sie auch künftig stabil mit Fernsehen und
Rundfunk zu versorgen.
Der
Vorstand hat satzungsgemäß in seiner Sitzung am 23.08.2011 folgende neue
Beitragsordnung beschlossen:
Variante
1 mit Jahresbeitrag:
Der
Jahresbeitrag für die Nutzung des BK-Anschlusses der GAG beträgt 111,00 €.
Bei gegebener Einzugsermächtigung werden jährlich 2 x 54,00 € zum 01.02. und
01.07. von Ihrem Konto abgebucht.
Variante
2 mit Monatsbeitrag:
Monatlich
werden 9,50 € vom Konto des Mitgliedes in Vorauszahlung abgebucht. Eine Überweisung
des Betrages ist grundsätzlich nicht möglich.
Variante
3 mit Eintrittsbeitrag:
Es
wird bei der Aufnahme ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 300,00 €
(Ratenzahlung kann vereinbart werden) entrichtet. Dieser unterliegt einer
Abschreibung von 10 % jährlich.
Der
jährliche Mitgliedsbeitrag (Nutzungsbetrag) beträgt 75,00 €. Bei gegebener
Einzugsermächtigung werden jährlich 2 x 36,00 € zum 01.02. und 01.07. von
Ihrem Konto abgefordert.
Großantennengemeinschaft
Burgstädt
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